false

Quartalsvergleich 2024/Q3 für EBM und Anhang2

Quartal 2024/Q3 vergleichen mit

Die KBV möchte durch die Bereitstellung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) eine möglichst aktuelle Arbeitsgrundlage zur Verfügung stellen, wobei die Einarbeitung der jeweils neuesten Beschlüsse des Bewertungsausschusses sowie des Ergänzten Bewertungsausschusses zur Änderung des EBM mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung erfolgt. Rückwirkend in Kraft tretende Beschlüsse werden in der Regel nicht für den gesamten bereitgestellten EBM-Datenbankbestand erfasst. Aus diesem Grund werden diese beim Quartalsabgleich nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den bereitgestellten Informationen um Arbeitsversionen handelt. Für Abweichungen zu den rechtssicheren Bekanntmachungen der Beschlüsse des Bewertungsausschusses und des Ergänzten Bewertungsausschusses im Deutschen Ärzteblatt und auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses kann keine Haftung übernommen werden. Die Beschlüsse einschließlich der entscheidungserheblichen Gründe werden auch auf der Internetseite der KBV zur Verfügung gestellt.

2024/Q3